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Unterlassungsansprüche
In Zeiten eines stetigen Anstiegs der Anzahl der Mitbewerber sieht sich der Unternehmer immer häufiger unlauteren Wettbewerbshandlungen ausgesetzt. Um so wichtiger ist ein zeitnahes und eindeutiges Einschreiten mit dem Ziel der dauerhaften Unterlassung.
Schadenersatzansprüche
Aus unlauteren Wettbewerbshandlungen ergibt sich neben dem dauerhaften Unterlassungsanspruch auch ein Schadenersatzanspruch, über welchen wir Sie beraten und Sie bei der Durchsetzung unterstützen.
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